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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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AG Migration und Flüchtlinge

Datum und Uhrzeit
09.03.2017 (15:00 Uhr)
Ende
09.03.2017 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Eckert Schulen Dresden
Semperstraße 2
01069 Dresden

folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Frau Juliane Pfeil-Zabel, MdL und Integrationspolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Sächsischen Landtag gibt einen Ausblick der Flüchtlings- und Integrationspolitik für das kommende Jahr
  2. Gespräch mit Frau Kristina Winkler, Integrations- und Ausländerbeauftrage der Stadt Dresden
  3. Protokollkontrolle
  4. Erfahrungsaustausch
  5. sonstiges

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